Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche unserer gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gegenüber Unternehmern im Sinne natürlicher und juristischer Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, im folgenden als Kunde bezeichnet.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis und unabhängig vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung unsererseits, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen usw. enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen. Als Beschaffenheit der Ware vereinbart gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung desselben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
    2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. Eine Sitzänderung des Kunden ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwa erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
    4. Ergänzungen, Abänderungen eines Vertrages oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
    5. An unseren Zeichnungen, Entwürfen, sonstigen Unterlagen, Mustern und Modellen behalten wir das Eigentums- und Urheberrecht. Diese dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Soweit diese für einen Auftrag entwickelt werden müssen, worauf wir den Kunden unverzüglich aufmerksam machen werden, steht der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt, dass mit dem Kunden eine Vereinbarung über die hiermit verbundenen Kosten getroffen wird.
  3. Lieferung
    1. An einen Liefertermin sind wir nur gebunden, wenn wir ihn als solchen schriftlich bestätigt haben. Verbindliche Liefertermine in diesem Sinne setzen voraus, dass uns die technischen Voraussetzungen einschließlich aller Maße und sonstige für die Fristwahrung maßgebenden Umstände von dem Kunden vollständig und richtig mitgeteilt worden sind. Auch im Falle einer geänderten Vertragsausführung haben wir sich hieraus ergebende Verzögerungen nicht zu vertreten. Ein verbindlicher Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung an diesem Termin abgesandt wird. Die Einhaltung eines Liefertermins setzt die Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
    2. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse wie höherer Gewalt und sonstiger Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen und nachweislich zu einer Verzögerung der Lieferung führen, ist der Liefertermin angemessen anzupassen. Dasselbe gilt, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
    3. Zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, im Falle des Versendungskaufs mit der Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
    4. Im Falle des von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Kunde nur nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten.
    5.  Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Diese werden mit ihrer Ausführung berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
    6. Aufstellung, Anschluss und Montage der Ware sowie sonstige Werkleistungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung Sache des Kunden und von diesem auf seine Kosten und Gefahr unter genauester Beachtung der Gebrauchsrichtlinien des Herstellers zu besorgen.
  4. Werkleistungen
    1. Bei Übernahme von Werkleistungen gilt die VOB/B in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, diese gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie einen (Wohn-) Sitzwechsel des Kunden.
    4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehenden Absätzen, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
    5. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Für den Fall derWeiterveräußerung tritt der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch dieWeiterveräußerung an Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Diesenfalls ist der Kunde verpflichtet, uns alle zum Einzug solcher Forderungen erforderlichen Angaben zu machen.
    6. Die Be- und Verarbeitung durch den Kunden erfolgt stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu demjenigen der sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
    7. Soweit der Wert aller unserer Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Forderungen um mindestens 20 % übersteigt, geben wir einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.
  6. Vergütung
    1. Unsere Preise verstehen sich ab Geschäftssitz und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Lieferkosten werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich Arbeitsaufwand erhoben. Bei Aufträgen, deren Ausführung vier Monate überschreitet, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Nach Vertragsschluss auf Kundenwunsch durchgeführte Änderungen werden gesondert berechnet.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Übergabe derWare an ihn innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Fristablauf kommt der Kunde in Verzug. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
    3. Bei Zahlungsverzug des Kunden verlieren Sonderkonditionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen ihre Gültigkeit. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Rechnungen noch unbezahlt sind.
    4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
    5. Bei Ratenzahlungsvereinbarung wird die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate länger als 10 Tage in Verzug gerät, der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen ihn das Insolvenzverfahren beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht, sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt oder in Abnahmeverzug gerät. In letzterem Falle wird der Kunde in Höhe des gesamten für den gesamten Preis vorleistungspflichtig.
    6. Sollte die Auftragssumme finanziert worden sein und wir mit der Finanzierungs(-rest-)summe belastet werden, so tritt die finanzierende Bank schon jetzt alle Ansprüche aus dem Kauf-Finanzierungsvertrag an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
    7. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns oder auf ein in der Rechnung bezeichnetes Konto geleistet werden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber, nicht an erfüllungsstatt angenommen.
    8. Im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 Prozent der vertraglichen Nettovergütung zu verlangen. Nichtkaufleuten steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei, uns der Nachweis eines höheren Schadens.
  7. Gewährleistung, Schadenersatz
    1. Für Gebrauchtware übernehmen wir keine Gewähr. Im übrigen gilt:
    2. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    3. Offensichtliche Mängel unserer Ware und/oder Werkleistung müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Leistungserbringung schriftlich angezeigt werden, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
    4. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung einschließlich der zur Beschaffung von Fremdmaterialien erforderlichen Lieferzeit zu gewähren.
    5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen dem Preis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig begangen haben.
    7. Mängel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder ungeeigneten Einbauvoraussetzungen. Sofern die Entlüftung über einen Kamin erfolgt, haften wir nicht für die Eignung desselben zum Betriebe der von uns gelieferten und gegebenenfalls eingebauten Waren.
    8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
    9. Die Gewährleistungspflicht für Mängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat oder das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
    10. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die
      Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
      bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist oder im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Beweislastumkehr ist mit den in diesem Absatz geregelten Haftungsbeschränkungen nicht verbunden.
  8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesemVertrag ist unser Geschäftssitz in Barth, auch wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.