In Laboratorien der Industrie, in Forschungs- und Lehreinrichtungen sowie in Produktionsbetrieben gehört der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen zur täglichen Praxis. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, sind daher immer der Gefahr von Verbrennungen oder Verätzungen ausgesetzt. Aus diesem Grund schreibt der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Fachausschuss Chemie, in den „Richtlinien für Laboratorien“ spezielle Ausstattungskomponenten vor.
Diese Richtlinien besagen, dass grundsätzlich am Ausgang oder im Flur jedes Labors eine Notduscheinrichtung installiert sein muss. Denn nur die schnelle Hilfe durch Spülung mit Trinkwasser kann Folgeschäden bei Verätzungen und Verbrennungen minimieren.
Die fachgerechte Installation und Funktion von Notduscheinrichtungen, die sowohl Augen- als auch Körperbrausen umfassen, wird in einer Vielzahl von Vorschriften und Normen geregelt.